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Kreditkarte – Kosten und Gebühren

Nutzen einer Kreditkarte

„Nur Bares ist Wahres“ heißt es häufig. Jedoch nimmt das Vertrauen in das sogenannte Plastikgeld, wie die Kreditkarte auch gerne genannt wird,  immer mehr zu.

Die Bereitschaft zum Einsatz der Karte wird immer weiter zunehmen, je mehr Akzeptanzstellen es im täglichen Leben dafür gibt. Auch die immer wieder einmal aufflammende Diskussion um die Abschaffung des Bargeldes lässt das Interesse an einer Kreditkarte in der Bevölkerung ansteigen.

Gerade jüngere Nutzer des Internets haben vielfach eine Karte, um damit die Vorteile der Online-Shops, vor allem bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen, nutzen zu können. Inzwischen nimmt jedoch auch die allgemeine Akzeptanz der Kreditkarte immer weiter zu.

Notwendigkeit eines Kreditkartenvergleiches

Dass eine Kreditkarte Kosten, speziell hohe vermeidbare Kosten, verursacht muss nicht sein. Denn im Kartengeschäft mischen viele Banken und Sparkassen mit, so dass die Höhe der Kartengebühr sowie der anderen Gebühren durch die wachsende Konkurrenz untereinander, aber auch durch ausländische Institute, immer mehr unter Druck gerät.

Wie bei vielen anderen Dingen auch, sollte vor dem Erwerb der Karte ein Vergleich stehen, welchen potentielle Interessenten auf unserer Seite mühelos durchführen können. Aber auch erfahrene Nutzer des beliebten Plastikgeldes sollten immer wieder überprüfen, ob die Leistungen ihrer Karte nicht eventuell noch kostengünstiger angeboten werden.

Die möglichen Kosten für den Karteninhaber

Karteninhaber zahlen bei den meisten Kartenherausgebern für den allgemeinen Aufwand und die Verwaltung ihrer Karte eine Kreditkartengebühr, die monatlich oder jährlich vom zugehörigen Kartenkonto abgebucht wird.

Eine einmalige Aktivierungs- oder auch Einrichtungsgebühr deckt in der Regel alle Kosten für den Bearbeitungsaufwand ab. Damit sind auch die Kosten für den Vertrag und den Versandkostenanteil abgegolten.

Viele Nutzer ziehen auch Bargeld mit der Karte. Die Gebühren dafür berechnen sich pro Barabhebung mit einem prozentualen Satz der abgehobenen Summe oder werden mit einer fixen Pauschale erhoben. Teilweise werden auch Zinsen für den Zeitraum vom Tag der Abhebung bis zur Rückzahlung des verfügten Bargeldbetrages fällig. Noch teurer wird es, nämlich ein vielfaches der Automatengebühr, wenn es zu einer Bargeldauszahlung am Schalter kommt.

Aber auch die Automatenbetreiber verlangen eine Gebühr bei der Abhebung von Bargeld. Diese Gebühr muss dem Kunden vorher angezeigt werden. So hat er die Möglichkeit die Barabhebung abzubrechen.

Der Kreditkarteneinsatz im Ausland wird mit einem Zinssatz von erfahrungsgemäß 1 bis 2% des Umsatzes belegt. Der Kartennutzer findet es unter der Position AEE = Auslandseinsatzentgelt auf seiner Abrechnung, was aber nur Fremdwährungsumsätze betrifft.

Viele Kartenbesitzer nutzen gern die vom Anbieter eingeräumte Möglichkeit, die Umsätze in Raten zurückzuzahlen. Dafür fallen Zinsen an, die mit teilweise 15% weit über den üblichen Zinssätzen für Ratenkredite liegen. Berechnet werden sie für den jeweils ausstehenden Betrag ab Inanspruchnahme der Ratenzahlung bis zur vollständigen Tilgung.

Sollte ein Kunde die Beträge nicht oder teilweise nicht zurückzahlen (mit Ausnahme einer zuvor vereinbarten Ratenzahlung), haben die Banken das Recht lt. Bürgerlichem Gesetzbuch Verzugszinsen auf die geschuldete Summe zu erheben. Der Zinssatz ist auf maximal 5% pro Jahr über dem Basiszins der EZB begrenzt. Das betrifft auch verzögerte Ratenzahlungen.

Ein Angebot, das eine Karte auch verteuert, ist der Abschluss einer kartengebundenen Restschuldversicherung. Sie tritt ein, um bei unverschuldeten Lebenssituationen (Arbeitsunfähigkeit, Tod etc.) je nach versicherten Risiken, die Kreditkartenschulden bedienen zu können. Der monatliche Preis dafür beträgt in der Regel ein Prozent des tatsächlich in Anspruch genommenen Kartenlimits.

Zusätzliche Entgelte können z.B. anfallen für

  • eine Ersatzkarte (Verlust, Änderungen des Namens etc.)
  • die Zusendung einer neuen PIN bei Kundenverschulden (beispielsweise PIN vergessen oder verloren)
  • die Postzustellung der Kreditkartenabrechnung
  • Überweisungen auf das Referenzkonto

Alle Gebühren und ggf. Gebührenänderungen müssen dem Kunden vor Abschluss des Vertrages schriftlich übermittelt werden, wie z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in einem gesonderten Gebührenverzeichnis etc.
Die Höhe der Gebühren können die Karteninhaber auch selbst beeinflussen, indem sie zum Beispiel eine reine Kreditkarte nehmen oder eine Karte mit weniger Serviceleistungen wählen, wie z.B. ohne angebotenes Versicherungspaket, ohne Mobilitätspaket etc.

Kreditkartengebühr auch für den Händler

Was viele vielleicht nicht wissen, nicht nur der Kunde bezahlt für seine Karte, auch der Händler trägt im Hintergrund beim Einsatz einer Karte seinen Anteil zur Finanzierung bei.

Für einen Händler, der einen Kreditkartenakzeptanzvertrag abgeschlossen hat und die Kreditkarte als Zahlungsmittel anbietet, fällt eine Gebühr, das Disagio, an. In der Regel liegt dieses bei etwa 2 bis 3% des vom Kunden gezahlten Betrages. Weiterhin wird eine Transaktionsgebühr fällig. Diese Gebühren können jedoch innerhalb verschiedener Branchen erheblich variieren.

Wichtig dabei ist, dass der Kreditkarteninhaber mit diesen Gebühren nichts zu tun hat und die Kosten von den Händlern aufgrund der Wettbewerbssituation auch nur teilweise oder gar nicht auf die Preise umgelegt werden können.

Fazit

Das Plastikgeld erfreut sich trotz der Kreditkartengebühr immer größerer Akzeptanz bei Kunden und Händlern. Dabei muss nicht jede Karte teuer sein. Ein Kreditkartenvergleich und die nötige Aufmerksamkeit auf wesentliche Serviceleistungen helfen dabei, die Kosten im Griff zu behalten.

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