SCHUFA – Service auch für Privatkunden?

Fast jeder von uns weiß:

Die SCHUFA hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern, z.B. Banken und Sparkassen, Versandhandelsunternehmen oder Telekommunikationsgesellschaften bei berechtigtem Interesse Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zukommen zu lassen.

Was viele von uns jedoch nicht wissen:

Auch dem Verbraucher steht die SCHUFA mit Rat und Tat zur Seite. Sie bietet dem Privatkunden die Möglichkeit, Einblicke in die über ihn gespeicherten Daten zu nehmen sowie Information und Beratung, Identitätsschutz, Bonusleistungen, SCHUFA-Bonitätsauskunft oder SCHUFA-Unternehmensauskunft zu erhalten.

Die SCHUFA bietet verschiedene „meine SCHUFA Pakete“ an. Damit ermöglicht sie dem Kunden, täglich Einblick in die über ihn gespeicherten Daten zu nehmen oder durch eine Bonitätsauskunft, beispielsweise für einen Vermieter, Unterstützung bei der Anmietung einer Wohnung zu erhalten. Weiterhin steht dem Kunden ein Benachrichtigungsservice sowie eine 24h-Hotline zur Verfügung.

Eine SCHUFA-Unternehmensauskunft ermöglicht es dem Verbraucher, umfassende Informationen zu aktuellen Bonitäts- und wichtigen Daten einer Firma zu erhalten.

Für den privaten Bauherrn verringert dies beispielsweise das Risiko, unzuverlässige Handwerker oder Bauunternehmen zu beauftragen. Auch Selbständige können vorab die Bonität ihrer Kunden überprüfen, um spätere Forderungsausfälle zu minimieren.

Aber auch ohne Abschluss eines Abo-Vertrages haben Verbraucher die Möglichkeit und das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose schriftliche Selbstauskunft bei der SCHUFA anzufordern.

SCHUFA – Selbstauskunft

Eine Datenübersicht nach § 34 BDSG erhält jeder Verbraucher nach Anforderung einmal im Jahr kostenlos. In dieser Datenübersicht finden sich alle Informationen, die bei der SCHUFA über ihn gespeichert wurden. Er erfährt, woher diese Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Diese Auskunft kann stichtagsbezogen angefordert werden.

Zur Weitergabe an Dritte ist die Datenübersicht jedoch nicht geeignet. Dafür steht die Bonitätsauskunft zur Verfügung.

SCHUFA – Bonitätsauskunft

Mit der SCHUFA-Bonitätsauskunft erhält ein Verbraucher eine beweiskräftige Auskunft  zur Weitergabe beispielsweise an den Vermieter oder den Arbeitgeber.

Die Auskunft besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil der Auskunft enthält nur die Informationen, die notwendig sind um Vertrauen aufzubauen. Der zweite Teil enthält einen umfangreichen Überblick zur Person des Anfragenden und ist zu seiner persönlichen Verwendung bestimmt.

SCHUFA – Klausel

Durch die Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel stimmt der Verbraucher zu, dass seine Daten an die SCHUFA weitergegeben werden dürfen und entbindet den Kreditgeber ggf. vom Bankgeheimnis. Damit erhält der Kreditgeber die Möglichkeit, eine Mitteilung über die Aufnahme und Abwicklung von Kreditgeschäften eines Verbrauchers an die SCHUFA weiterzugeben und Informationen über ihn einzuholen.

SCHUFA – Auskünfte

Es gibt verschiedene Auskunftsmöglichkeiten bei der SCHUFA. Dabei ist es wichtig, den Grund einer Auskunft zu berücksichtigen. Einerseits gibt es die Auskünfte, die zu einer Weitergabe bestimmt sind. Andererseits gibt es vertrauliche Auskünfte, die wesentlich umfangreichere Daten enthalten und daher zur Weitergabe nicht geeignet sind.

SCHUFA – Score

Mittels eines Scoringverfahrens erstellt die SCHUFA anhand gesammelter Erkenntnisse aus der Vergangenheit eine möglichst zuverlässige Prognose für die Zukunft.

Die ausschlaggebende Frage ist dabei, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein bestimmtes Ereignis eintritt. Beim Kreditscoring geht es um die Frage: „Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher seinen Verpflichtungen zur Zahlung nachkommt“.

Der SCHUFA-Score basiert auf den zu einer Person gespeicherten Daten. Dazu zählen z.B. die Anzahl und die Art der Kreditaktivitäten, eventuelle Zahlungsausfälle und Informationen über den Zeitpunkt der ersten Kreditaufnahme.

SCHUFA – Eintrag

Im SCHUFA-Eintrag finden sich personenbezogene Daten sowie die von den Vertragspartnern der SCHUFA weitergegebenen Informationen, wie beispielsweise Bankkonten, Versandhandelskonten, Kreditkarten etc. Weiterhin werden Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen herangezogen und gespeichert.

SCHUFA – Eintrag löschen

Die gespeicherten Daten unterliegen gesetzlichen Fristen zur Löschung. So werden Anfragen von Unternehmen beispielsweise nach 12 Monaten wieder gelöscht, während Informationen zu Krediten drei Jahre nach deren Erledigung gelöscht werden.