Was sind Grundpfandrechte?
Hierbei handelt es sich um Kreditsicherheiten. Sie stellen das Pfandrecht an einem Grundstück dar und dienen der Sicherung einer Forderung, beispielsweise eines Darlehens zur Baufinanzierung. Grundpfandrechte gewähren dem Gläubiger das Recht, sowohl Grundstück als auch Immobilie zur Erlangung einer bestimmten Geldsumme im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten.
Zu den Grundpfandrechten gehören die Grundschuld, die Hypothek und die Rentenschuld. Gemeinsam ist den Grundpfandrechten, dass sie der Bestellung in notarieller Form bedürfen und im Grundbuch eingetragen werden müssen.
In der Praxis der Immobilienfinanzierung hat sich jedoch die Grundschuld durchgesetzt, so dass Hypothek und Rentenschuld keine wesentliche Rolle mehr spielen.
Wie unterscheiden sich Hypothek und Grundschuld?
Der wichtigste Unterschied zwischen diesen beiden Grundpfandrechten besteht darin, dass die Hypothek immer mit dem Darlehen, für das sie als Sicherheit dient, verknüpft ist und nach Rückzahlung der Forderung erlischt.
Im Gegensatz dazu besteht die Grundschuld unabhängig von der Darlehensforderung und kann nach Tilgung des Darlehens für weitere Kredite als Sicherheit genutzt werden.
Diese Unterschiede wirken sich für den Kreditnehmer jedoch in aller Regel nicht aus.
Zwangsvollstreckungsunterwerfung – was ist das?
Dem Kreditgeber (Gläubiger) dienen die Pfandrechte bis zum Nennbetrag des eingetragenen Darlehens, der Zinsen und der Nebenforderungen als Sicherheit. Im Falle der Nichtzahlung durch den Kreditnehmer (Schuldner) hat der Gläubiger das Recht, Grundstück und Immobilie durch Zwangsversteigerung zu verwerten.
Bei der Kreditsicherung unterwirft sich der Schuldner regelmäßig mittels notarieller Urkunde zugunsten der Gläubigerin der sofortigen Zwangsvollstreckung.
Sofern der Kreditnehmer eines Tages seiner Ratenzahlungspflicht nicht mehr nachkommt, hat die Bank das Recht von ihrem Grundpfandrecht Gebrauch zu machen und beispielsweise die Immobilie zu versteigern.
Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Grundpfandrechten finden Sie unter den Einträgen Grundschuld und Hypothek.
Fazit: Grundsätzlich sollten angehende Immobilienerwerber niemals unüberlegt kaufen. Der Kauf einer Immobilie sollte gut geplant und vor allen Dingen langfristig finanzierbar sein. Überprüfen Sie vorab Ihre Finanzen auf Langfristigkeit, damit aus dem Traum vom Eigenheim kein Alptraum wird.