Meine Lebensversicherung erzielt keine Rendite – was kann ich tun?

Viele Anleger sind der Meinung, dass eine „schlechte“ Lebensversicherung immer noch besser ist als gar keine. Das ist jedoch nicht immer richtig. Wenn die Lebensversicherung ausschließlich der Geldanlage dient, können schlechte Konditionen oft schwerwiegender sein, als eine nicht abgeschlossene Versicherung.

Stellt der Versicherungsnehmer im Zuge der Überprüfung seines Vertrages fest, dass seine Lebensversicherung keine Rendite mehr verspricht, sollte er rasch handeln. Aber nicht immer stellt die Kündigung des Vertrages die einzige Alternative dar.

Wenn die Überprüfung der Lebensversicherung für eine böse Überraschung sorgt

Es gibt tatsächlich Lebensversicherungen, die im Ergebnis nur Kosten verursachen. Blickt man auf die reale Rendite der Versicherung kann es passieren, dass den Versicherungsnehmer eine böse Überraschung erwartet. Jährliche Gebühren und fette Provisionen lassen die Gewinne schrumpfen und die Rendite wird von den Gebühren „aufgefressen“.

Was kann ich als Versicherungsnehmer tun, wenn die Überprüfung meiner Unterlagen ergibt, dass die Lebensversicherung keine Rendite abwirft?

Verbraucherzentralen überprüfen Versicherungsverträge

Zunächst muss die bestehende Lebensversicherung überprüft werden. Verträge, die vor einigen Jahren abgeschlossen wurden, können oft nicht mit den heutigen Angeboten mithalten. Wer sich unsicher ist, ob die eigene Berechnung zum richtigen Ergebnis führt, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden. Die Hilfestellung (Berechnung der Rendite) ist zwar nicht kostenlos, gibt dem Versicherungsnehmer jedoch einen Überblick, ob sich die Weiterführung seines Vertrages überhaupt lohnt.

Auch Versicherungsberater können bei der Berechnung der Rendite hilfreich sein. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer jedoch davon ausgehen, dass ihm dann auch ein neuer Vertrag angeboten wird. Wer sich also eine objektive Bewertung des Vertrages wünscht, sollte die Kosten nicht scheuen, die von den Verbraucherzentralen in Rechnung gestellt werden.

Wann sollte eine Lebensversicherung gekündigt werden?

Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sollten gehalten werden. In den älteren Verträgen finden sich oft hohe Garantiezinsen. Zudem ist die spätere Auszahlung steuerfrei. In diesen Fällen ist es nicht ratsam, die Versicherung vor dem Laufzeitende zu kündigen.

Auch wenn sich der Vertrag kurz vor dem Laufzeitende befindet, sollte die Lebensversicherung nicht gekündigt werden. Entscheidet man sich hier für die vorzeitige Auflösung des Vertrages, würden die Schlussgewinne verloren gehen – das wäre aufgrund der Tatsache, dass die Schlussgewinne einen großen Teil der Rendite ausmachen, fatal.

Wurde die Lebensversicherung aber nach dem Jahr 2005 abgeschlossen,  kann es empfehlenswert sein, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Hohe Verwaltungskosten und ein niedriger Garantiezins sorgen dafür, dass der zu erzielende Gewinn extrem gering ausfällt.

Auch gibt es das Phänomen der negativen Rendite. Wer die Rendite prüft und feststellt, dass diese äußerst gering ausfällt oder mitunter die Berechnung sogar ergibt, dass der Versicherungsnehmer einen Verlust verbuchen muss, sollte ebenfalls eine Kündigung anstreben.

Zu beachten ist hier:  Wird die Versicherung vor dem Laufzeitende gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer lediglich den Rückkaufswert. Versicherungsankäufer werden kaum gefunden, da diese nur gute Verträge kaufen.

Ergeben die Berechnungen jedoch, dass die Verluste in den kommenden Jahren steigen könnten, sollte sofort reagiert und der Vertrag gekündigt werden.

Geldanlage und Absicherung mit einer Lebensversicherung
Geldanlage und Absicherung mit einer Lebensversicherung

Gibt es Alternativen zur Kündigung?

Stellt der Versicherungsnehmer fest, dass ein attraktiver Gewinn erzielt wird, sollte er sich freuen und den Vertrag in Ruhe lassen.

Wer jedoch einen Baukredit ablösen oder eine Sondertilgung in bestimmter Höhe veranlassen will, der kann versuchen die Lebensversicherung zu verkaufen, sofern er dadurch einen Gewinn erzielt oder keine finanziellen Einbußen hat.

Natürlich kann die Lebensversicherung auch dann verkauft werden, wenn finanzielle Herausforderungen, die vor Jahren noch nicht erwartet werden konnten, auftreten. Eine andere Möglichkeit kann auch die Beitragsfreistellung sein. Das heißt, dass keine weiteren Beiträge mehr in die Lebensversicherung einfließen; das Geld, das bereits im Topf ist, bleibt erhalten. Somit kommt es – je nach Beitragshöhe – zur finanziellen Entspannung, da keine monatlichen Beiträge mehr gezahlt werden müssen.

Was ist der Widerspruchsjoker?

Eine Möglichkeit, die ebenfalls in Anspruch genommen werden kann, ist der sogenannte Widerspruchsjoker. Viele Lebensversicherer haben unrichtig über das sogenannte Widerspruchsrecht belehrt. So hat der Versicherte die Möglichkeit, dass er den Vertrag widerrufen kann. Das ist sogar dann möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde. Die Versicherungsgesellschaft muss in weiterer Folge die gezahlten Provisionen und die Gebühren zurückerstatten und das Geld verzinsen. Ein recht komplizierter Prozess, wobei die Verbraucherzentralen Unterstützung anbieten. Bevor der Widerspruchsjoker in Angriff genommen wird, sollte der Vertrag jedoch von einem Fachmann überprüft werden.

Tipps zur Geldanlage

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie Ihr Geld gewinnbringend anlegen können. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter unserem Thema „Geldanlage„.
Für unerfahrene Anleger interessant sind hier durchaus auch moderne Robo-Advisor oder digitale Vermögensverwalter, wie Scalable Capital.

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